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Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Cross Promotion AG, Langfuristr. 6, CH-9562 Märwil (nachfolgend "Cross")

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden geltenden Fassung regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Cross und Personen, die bei Cross Waren bestellen („Kunde“)

2. Der Kunde sichert zu, dass er volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist und dass er, sofern er als Vertreter handelt, über entsprechende Vertretungsmacht verfügt.

3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich. Abweichende oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung; dies gilt auch dann, wenn Cross den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Vertragsschluss

1. Die in Katalogen, Anzeigen und Internetseiten enthaltenen Angaben sind freibleibend und unverbindlich und stellen kein Angebot und keine Beschaffenheitsgarantie von Cross dar. Bestellungen des Kunden sind für Cross nur verbindlich, soweit Cross sie annimmt oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommt.

2. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an Cross zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn der Kunde eine Bestellung per Internet bzw. E-Mail abgibt, erhält er von Cross eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bestätigt und Einzelheiten zur Bestellung aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Kunden dar, sondern informiert diesen lediglich darüber, dass seine Bestellung bei Cross eingegangen ist.

3. Der Kunde ist an seine Bestellung während 14 Tagen ab deren Eingang bei Cross gebunden.

4. Ein Kaufvertrag zwischen Cross und dem Kunden kommt erst dann zustande, wenn Cross die bestellten Waren an den Kunden versendet oder das Angebot durch eine weitere E-Mail oder per Telefax oder Post an den Kunden annimmt (Annahmeerklärung). Cross behält sich vor, das Angebot nur bezüglich einem Teil der bestellten Waren anzunehmen. Über Waren, die nicht an den Kunden ausgeliefert werden oder nicht in der Annahmeerklärung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.

§ 3 Lieferung, Liefervorbehalt

1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Lager von Cross an die vom Kunden in dessen Bestellung angegebene Adresse. Angaben über die Lieferzeit sind unverbindlich, sofern Cross nicht ausnahmsweise den Liefertermin verbindlich zugesagt hat. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Liefertermin dem Transporteur übergeben wurde.

2. Cross ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

3. Für die Lieferung berechnet Cross eine von Gewicht, Grösse und Zielort abhängige Versandkostenpauschale, deren Höhe sich aus den jeweils aktuellen Preislisten von Cross über Liefer- und Versandkosten ergibt, die unter www.cross.ch/shop abrufbar sind.

4. Cross ist berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, soweit Cross trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufvertrages die Ware nicht erhält. Cross wird den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit der Ware informieren und, wenn Cross vom Kaufvertrag zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Cross wird dem Kunden im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.

5. Cross liefert nur, solange der Vorrat reicht.

§ 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen

1. Es gelten die in Katalogen, Anzeigen und/oder Internetseiten von Cross angegebenen, jeweils aktuellen Preise in CHF und zzgl. Versandkosten. Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die Preise - Irrtum und Druck- bzw. Tippfehler vorbehalten - auf die jeweils abgebildeten Produkte in den Katalogen, Anzeigen und der Internetseite von Cross gemäss entsprechender Beschreibung.

2. Alle Forderungen werden mit Zugang der Rechnung fällig und sind ohne Abzug zahlbar. Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Lieferung. Die Zahlung erfolgt wahlweise gegen Vorkasse oder Rechnungsstellung; bei Rechnungsstellung behält Cross sich eine Bonitätsprüfung vor. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen; erst wenn Cross über den Betrag verfügen kann, gilt die Zahlung als erfolgt. Die Kosten des Geldtransfers gehen zu Lasten des Kunden. Bei Lieferungen ins Ausland ist der Kunde für die Abwicklung der Einfuhr in sein Land selbst zuständig und verantwortlich und trägt alle Kosten, Abgaben, Gebühren und Zölle.

3. Cross behält sich vor, nur gegen Nachnahme oder Vorauskasse zu liefern sowie im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschliessen.

4. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen von Cross in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung bezahlt hat.

5. Die Verrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden ist von Cross ausdrücklich schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Gewährleistung

1. Cross gewährleistet, dass die Ware im wesentlichen der betreffenden Produktbeschreibung entspricht und frei von Material- und Produktionsfehlern ist. Cross übernimmt keine Gewährleistung für technische Einzelheiten oder die Eignung der Ware für einen bestimmten Zweck. Cross übernimmt keine Gewährleistung für natürlichen Verschleiss durch Witterungsbedingungen, bei unsachgemässem Gebrauch oder falscher Pflege. Unwesentliche, handelsübliche Abweichungen in Farbe, Struktur oder Grösse sind technisch bedingt oder materialbedingt möglich und gelten nicht als Mangel.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel sofort schriftlich zu rügen. Nicht erkennbare Mängel sind sofort nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Mängel sollen zur Beschleunigung der Fehlerbehebung so detailliert wie dem Kunden möglich beschrieben werden.

3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung.

4. Bei Vorliegen eines Gewährleistungsfalles darf Cross nach eigener Wahl Mängel der Ware durch Fehlerbehebung oder Ersatzbeschaffung („Nachbesserung“) beheben. Cross stehen zwei Versuche zur Nacherfüllung zu. Gelingt Cross die Nachbesserung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, ist der Kunde zur Reduzierung des Kaufpreises oder - sollte es sich um wesentliche Mängel handeln - zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.

5. Ein allfälliger Anspruch des Kunden auf Schadenersatz besteht nur unter den Voraussetzungen gemäss § 6.

6. Cross übernimmt keine Garantie für die Haltbarkeit oder Beschaffenheit der Ware.

§ 6 Haftung

1. Cross haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die ausserhalb des Verantwortungsbereiches von Cross liegen.

2. Cross haftet nicht für Schäden, die auf einen ungeeigneten, unsachgemässen oder nicht bestimmungsgemässen Gebrauch der Ware zurückzuführen sind.

3. Gleich aus welchen Rechtsgründen haftet Cross nur für Schäden, die von ihren Organen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, oder, sofern es sich um schuldhaft von Cross verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.

4. Eine weitergehende Haftung von Cross ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produktehaftpflichtgesetz bleibt von diesem Vertrag unberührt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Cross behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller sonstigen im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages fälligen Ansprüche aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Mit Abschluss des Vertrages erteilt der Kunde seine Zustimmung, dass Cross den Eigentumsvorbehalt am Sitz des Kunden und auf dessen Kosten im entsprechenden Register eintragen lassen kann.

2. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist Cross nach erfolglosem Setzen einer Nachfrist von einer Woche und unabhängig vom allfälligen Registereintrag des Eigentumsvorbehalts berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Eine solche Massnahme bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag, so dass die Ansprüche im bisherigen Umfang bestehen bleiben. Der Rücktritt vom Vertrag bleibt Cross unbenommen.

3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und Cross einen Zugriff Dritter auf die Ware, z.B. im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Zerstörung der Ware unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch für einen Besitzwechsel der Ware und den Wechsel des Wohnsitzes durch den Kunden.

4. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Cross gemäss den gesetzlichen Regelungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

§ 8 Abtretungsverbot

Der Kunde ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Cross nicht berechtigt, Ansprüche gegen Cross an Dritte abzutreten oder zu übertragen.

§ 9 Anwendbares Recht

Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergeben, unterliegen materiellem schweizerischem Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.

§ 10 Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ist der Geschäftssitz von Cross.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke enthalten, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

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